Diplom- und Masterarbeiten

Merkblatt für Ihre Diplom- oder Masterarbeit an unserem Institut

1. Nachgewiesenes Interesse an den Forschungsthemen des Instituts

Studierende sollen ein Interesse an den Forschungsschwerpunkten des Instituts haben. Dieses Interesse wird in der Regel durch die Teilnahme an Lehrveranstaltungen  belegt, die von Mitgliedern des Instituts angeboten werden oder durch die Teilnahme an Wahlfächern aus den Themenfeldern Digitalisierung, Nachhaltigkeit, Europäisches und Internationales Privatrecht, Europarecht, Legal Gender Studies und Critical Legal Studies. Besonders der Besuch von Wahlfächern aus dem Wahlfachkorb „Recht und Digitalisierung“ oder freien Wahlfächer aus dem Bereich des Nachhaltigkeitsrechtes (z.B. VU Grundlagen des Rechts der Nachhaltigkeit), Recht der Digitalisierung (zB PR aus Social-Media-Recht) und Gender-Studies (PR Gleichstellung, Gender und Diversität im Recht). Darüber hinaus bietet Herr Prof. Kettemann jedes Semester ein Diplomand*innenseminar an.

2. (Begleitende) Teilnahme an der AG des Instituts

Die Teilnahme an einer AG ist seit dem neuen Curriculum verpflichtend. Empfohlen ist daher der Besuch der „AG – Arbeitsgemeinschaft Rechtswissenschaftliches Arbeiten“ des Instituts.

3. Passung des Themas

Unser Institut betreut Arbeiten aus folgenden Themenbereichen:

  • Digitalisierung im Recht, Internetrecht, Plattformrecht (Kettemann, Rauchegger)
  • Nachhaltigkeitsrecht (Kettemann) 
  • (Insbesondere technologische Fragen im) Völkerrecht (Kettemann) 
  • Innovationsrecht (Kettemann)
  • Rechtsphilosophie und Rechtstheorie (Voithofer, Kettemann)
  • Critical Legal Studies (Kettemann, Voithofer)
  • Europarecht, insbesondere Europäisches Verfassungsrecht und Europäisches Digitalrecht (Rauchegger)
  • Zukunftsrecht (Kettemann)

4. Vorbesprechung mit Themenvorschlag

Bitte melden Sie sich mit einem Themenvorschlag, ihrem Lebenslauf und einem Studienerfolgsnachweis bei Ihrer oder Ihrem gewünschten Betreuer*in. Das Thema der Diplomarbeit wird im Beratungsgespräch festgelegt. Bitte machen Sie sich vor dem Beratungsgespräch Gedanken über eine konkrete Themenstellung. Hier können Sie nachschauen, über welche Themen bereits eine Diplomarbeit verfasst wurde.

5. Anmeldung der Diplomarbeit

  • Professor*in und allenfalls der/die Mitwirkende*r müssen das Formular unterschreiben
  • Formular anschließend digital beim Prüfungsreferat abgeben
  • Beachten Sie generell die Vorgaben der Prüfungsreferate hinsichtlich Anmeldung und Abgabe der Qualifikationsarbeiten

Formalia

Vorgaben der Fakultät bzgl. des Umfangs der Diplomarbeit

Die Diplomarbeit sollte einen Umfang von 60-100 Seiten haben (inklusive Inhalts-, Abkürzungs- und Literaturverzeichnis). Eine „Musterseite“ besteht aus 2.500-2.800 Zeichen (inklusive Leerzeichen und Fußnoten). Das entspricht einer Zeichenzahl von 150.000 bis 280.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen und Fußnoten).

Vergessen Sie nicht darauf, die wissenschaftlichen Zitierregeln einzuhalten. Leg.cit. oder AZR sind beide verwendbar. 

Weitere wichtige Informationen über die Vorgaben der REWI in Bezug auf wissenschaftliche Arbeiten können Sie hier lesen.

Formatierungsvorschlag

  • Schriftart: Times New Roman oder Arial 
  • Schriftgröße: 12 pt (oder 11 pt bei Arial) Fließtext und 10 pt Fußnote
  • Zeilenabstand: 1,5 
  • Seitenränder: oberer, unterer und rechter Rand jeweils 2 – 2,5 cm, linker Rand 3 – 3,5 cm
  • Blocksatz

Aufbau einer Diplomarbeit

Aufbau einer Diplomarbeit:

Eine Diplomarbeit besteht aus mehreren Teilen, die in einer bestimmten Reihenfolge organisiert sind. Hier ist eine Übersicht über die einzelnen Abschnitte:

1. Titelblatt

2. Eidesstattliche Erklärung: Bestätigung, dass die Arbeit selbstständig und ohne unerlaubte Hilfe verfasst wurde, Hinweis zur geschlechtergerechten Sprache und ggf Hinweis zur Nutzung von digitalen Werkzeugen 


3. Inhaltsverzeichnis: Übersicht über die Struktur der Arbeit mit Seitenzahlen.

4. Abkürzungsverzeichnis: Erklärung der verwendeten Abkürzungen.

5. Einleitung: Einführung in das Thema, Zielsetzung und Fragestellung der Arbeit, Aufbau der Arbeit sowie die Nennung der angewandten juristischen Methodik.

6. Hauptteil: Zentraler Teil der Arbeit. Hier werden Argumente und Ergebnisse präsentiert.

7. Schlussteil: Zusammenfassung der Ergebnisse, Beantwortung der Forschungsfrage (n) (und Ausblick).

8. Quellenverzeichnis: Auflistung aller verwendeten Quellen in einem einheitlichen Zitierstil (leg cit, AZR, etc).

Zusätzlich können folgende optionale Teile enthalten sein:

- Vorwort: Persönliche Anmerkungen zur Arbeit
- Danksagung: Würdigung von Personen, die Unterstützung geleistet haben.
-Abstract: Kurze Zusammenfassung der Arbeit auf einer Seite
- Anlagenverzeichnis: Auflistung von Anhangmaterialien.
- Tabellenverzeichnis: Übersicht über alle in der Arbeit verwendeten Tabellen.
- Judikaturverzeichnis: Auflistung relevanter in der Arbeit behandelter Fälle.

Anforderungen

Das Manuskript muss den Kriterien wissenschaftlicher Arbeiten genügen, insbes. muss die Übernahme fremder Gedanken belegt werden, auch wenn diese nicht wörtlich zitiert werden. Weiters ist einschlägige Rspr und Literatur zum Thema umfassend auszuwerten, was sich auch im Literaturverzeichnis spiegeln sollte.

Finale Abgabe der Diplomarbeit

  • Diplomarbeit einreichen (Weitere Informationen unten im Text)
  • das Formular „Einreichung einer Diplomarbeit“ ausfüllen  und unterschreiben lassen (hier abrufbar) 
  • Nicht vergessen: Einen Plagiatscheck durchführen und die Arbeit vor finaler Abgabe auf Rechtschreibfehler korrigieren (lassen)

Ablauf

  • Erstgespräch über ausgewähltes Thema
  • Erstellung und Übermittlung eines vorläufigen Inhaltsverzeichnisses an den/die Professor*in und anschließende Besprechung der Gliederung
  • Eventuell erstes Feedback durch Mitwirkende*n (betrifft inhaltliche Angaben und keine formalen Fehler oder Rechtsschreib- und Grammatikfehler)
  • Feedback durch Professor*in
  • Abgabe

Elektronische Einreichung von Abschlussarbeiten

Bei der Einreichung der Diplom- und Masterarbeit  folgende Schritte zu beachten/unterscheiden:

Die Richtlinie des Rektorates zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis ist einzuhalten und es ist sicherzustellen, dass durch die Online-Veröffentlichung keine Rechte Dritter verletzt werden, insbesondere Bildrechte, sonstige Urheber- oder Leistungsschutzrechte, Datenschutzrechte sowie Geschäftsgeheimnisse.
Sollte dies aus rechtlichen Gründen nicht möglich sein, muss vor Einreichung der wissenschaftlichen Arbeit mit Ihrem Betreuer /Ihrer Betreuerin geklärt werden, ob eine Sperre bzw. Teilveröffentlichung der wissenschaftlichen Arbeit in Frage kommt.
Vereinbaren Sie, ob Ihr Betreuer/Ihre Betreuerin für die Beurteilung der Arbeit eine gedruckte Version möchte. Dieses Exemplar dient rein der Beurteilung und wird nicht an das Prüfungsreferat (kurz PR) weitergeleitet (
laut Satzung §25 (10).
Das Erfassungsformular für die ULB muss ausgefüllt werden (
https://diglib.uibk.ac.at/upload). Speichern Sie diese ab und reichen Sie die Erfassungsbestätigung gemeinsam mit der Arbeit ein.

Wichtig ist unter anderem, dass ein gedrucktes/gebundenes Exemplar nur noch auf Wunsch direkt zwischen Studierenden und BetreuerInnen ausgetauscht wird; es wird nicht mehr im Prüfungsreferat eingereicht und von dort weitergeleitet!

Vor allem bitte ich zu beachten, dass alle elektronisch eingereichten Arbeiten im Repositorium (https://diglib.uibk.ac.at/ulbtirolhs/topic/view/111144) veröffentlicht werden und damit von außen von allen uneingeschränkt einsehbar sind. Nicht nur aus diesem Grund ist noch einmal darauf hinzuweisen, dass schon aus Eigeninteresse (die Namen der BetreuerInnen/GutachterInnen werden natürlich mitveröffentlicht) die Qualitätsstandards unserer Fakultät stets einzuhalten sind, nicht nur mittels Plagiatskontrolle.

Hier finden Sie nützliche Informationen zum Thema Gendern.

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